Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen Pendrelm mit Sitz in Winterthur, Schweiz, und Auftraggebern, die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Mit der Erteilung eines Auftrags anerkennt der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich.
1. Definitionen
«Pendrelm» bezeichnet das Beratungsunternehmen Pendrelm, Untertorstrasse 14, 8400 Winterthur, Schweiz.
«Auftraggeber» bezeichnet eine Unternehmung oder natürliche Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Beratungsleistungen von Pendrelm bezieht.
«Leistung» bezeichnet alle von Pendrelm erbrachten Beratungs-, Analyse- und Begleitungsleistungen gemäss Auftragsbestätigung.
«Auftrag» bezeichnet die schriftliche oder elektronische Vereinbarung über den Leistungsumfang, den Preis und die Durchführungsmodalitäten.
«Unterlagen» bezeichnet alle im Rahmen eines Auftrags erstellten schriftlichen Dokumente, Analysen, Zusammenfassungen und Berichte.
«Vertrag» bezeichnet die Gesamtheit aus diesen AGB, der Auftragsbestätigung sowie allfälligen ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.
2. Annahme der Bedingungen
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung seitens des Auftraggebers und schriftliche Bestätigung durch Pendrelm zustande. Eine mündliche Absprache ersetzt die schriftliche Bestätigung nicht.
Auftraggeberin oder Auftraggeber muss handlungsfähig sein und im Namen einer juristischen Person oder als natürliche Person mit gewerblicher Tätigkeit handeln. Pendrelm richtet seine Leistungen ausschliesslich an Unternehmungen und Organisationen (B2B).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Pendrelm diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Leistungsbeschreibung
Pendrelm erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Unternehmensstrategie, interne Kommunikation, Redaktionsorganisation und strukturierte Gesprächsführung. Die Leistungen umfassen im Einzelnen:
- Strukturierte Erstgespräche (Stand-First-Gespräch, ca. 90 Minuten)
- Interne Kommunikationsanalysen (Interviews, Dokumentensichtung, schriftliches Portrait)
- Jahresbegleitungen für Führungsteams (vier Arbeitssitzungen, schriftliche Briefings, Jahresbericht)
Der genaue Leistungsumfang ist in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgelegt. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Gegenstand des Auftrags.
Pendrelm erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im regulierten Sinne. Die Beratung beschränkt sich auf strategische, organisatorische und kommunikationsbezogene Fragestellungen.
Die Verfügbarkeit der Leistungen ist auf die Schweiz ausgerichtet. Terminabsprachen erfolgen nach gegenseitiger Verfügbarkeit.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung, insbesondere durch:
- Rechtzeitige Bereitstellung von relevanten Unterlagen und Informationen
- Erreichbarkeit der benannten Ansprechpersonen zu vereinbarten Terminen
- Wahrheitsgetreue Angaben zu Betrieb, Struktur und Fragestellung
- Schriftliche Bestätigung wesentlicher Entscheide und Änderungswünsche
Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, entbinden Pendrelm von der Einhaltung vereinbarter Zeitpläne. Eine daraus entstehende Verlängerung der Auftragsdauer berechtigt nicht zur Preisminderung.
Der Auftraggeber darf die von Pendrelm erstellten Unterlagen ausschliesslich für interne Zwecke verwenden und nicht ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben.
5. Geistiges Eigentum
Alle Methoden, Konzepte, Vorlagen und generischen Bestandteile der von Pendrelm eingesetzten Arbeitsweisen verbleiben im Eigentum von Pendrelm und werden nicht übertragen.
Die im Rahmen eines konkreten Auftrags erstellten individuellen Unterlagen – insbesondere Stand-First-Texte, Kommunikationsportraits und Jahresberichte – werden dem Auftraggeber zur internen Nutzung überlassen. Das Urheberrecht verbleibt bei Pendrelm.
Der Auftraggeber erhält eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur internen Verwendung der übergebenen Unterlagen. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Verwertung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Pendrelm.
6. Preise und Zahlung
Die aktuellen Preise sind:
- Stand-First-Gespräch: CHF 115 (inkl. Vorbereitung und schriftliche Zusammenfassung)
- Interne Kommunikationsanalyse: CHF 490 (inkl. Interviews, Dokumentenprüfung und schriftliches Portrait)
- Redaktionelle Jahresbegleitung: CHF 900 (inkl. vier Sitzungen, Briefings und Jahresbericht)
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Reise- und Nebenkosten werden nur bei vorgängiger schriftlicher Vereinbarung separat in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Pendrelm berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen.
Im Falle einer Auftragsänderung, die den ursprünglich vereinbarten Umfang überschreitet, wird der Mehraufwand nach vorheriger Information des Auftraggebers separat verrechnet.
Rückerstattungen sind grundsätzlich möglich, wenn ein Auftrag aus einem von Pendrelm zu vertretenden Grund nicht erfüllt werden kann. Im Übrigen gilt: Bereits erbrachte Leistungen sind vergütungspflichtig, auch wenn ein Auftrag vorzeitig beendet wird.
7. Leistungsspezifische Bedingungen
Stand-First-Gespräch: Der Termin ist spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt schriftlich abzusagen, andernfalls wird die Leistung vollständig in Rechnung gestellt. Das Gespräch kann nach Absprache per Videokonferenz oder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden.
Interne Kommunikationsanalyse: Die Dauer der Analysephase richtet sich nach der Grösse und Struktur der Organisation. Pendrelm informiert den Auftraggeber über allfällige Anpassungen des Zeitplans. Die Anzahl der Interviewpartner ist vorgängig mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Redaktionelle Jahresbegleitung: Die Termine für die vier Quartalssitzungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit gemeinsam festgelegt. Terminverschiebungen sind mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen anzumelden. Bei mehr als zwei Terminverschiebungen pro Kalenderquartal seitens des Auftraggebers kann Pendrelm den Auftrag mit sofortiger Wirkung beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
Vertraulichkeit: Pendrelm behandelt alle im Rahmen eines Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich und gibt diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiter. Diese Pflicht gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
8. Haftungsausschluss
Pendrelm erbringt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Leistungen werden «so wie sie sind» erbracht. Pendrelm sagt keine bestimmten Ergebnisse, Umsatzsteigerungen, Effizienzgewinne oder andere spezifische Auswirkungen auf das Unternehmen des Auftraggebers zu.
Die Empfehlungen und Beobachtungen von Pendrelm sind keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder regulierte Fachberatung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die eigenständige Prüfung und allfällige Umsetzung von Empfehlungen.
Pendrelm übernimmt keine Verantwortung für Entscheide, die der Auftraggeber auf Grundlage der erbrachten Beratungsleistungen trifft.
9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Pendrelm ist auf direkten Schaden beschränkt und auf die Höhe des im konkreten Auftrag vereinbarten Honorars begrenzt. Indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrüchen sind vom Ersatz ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Höhere Gewalt (Force Majeure) – insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Ausfälle kritischer Infrastruktur – entbinden Pendrelm von der Pflicht zur Leistungserbringung für die Dauer des Ereignisses.
Pendrelm haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
10. Beendigung
Einzelne Aufträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung. Die redaktionelle Jahresbegleitung kann mit einer Frist von vier Wochen auf das Ende eines Quartals schriftlich aufgelöst werden.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos auflösen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein wesentlicher Verstoss gegen vertragliche Pflichten, der trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird.
Bei Beendigung des Vertrags sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten. Unterlagen, die bis zur Beendigung erstellt wurden, werden dem Auftraggeber übergeben. Die Vertraulichkeitspflicht bleibt bestehen.
11. Streitbeilegung
Pendrelm strebt bei Meinungsverschiedenheiten zunächst eine einvernehmliche Lösung an. Streitigkeiten sollen schriftlich angezeigt und innerhalb von 30 Tagen im direkten Dialog gelöst werden.
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können die Parteien eine Mediation in Betracht ziehen, bevor der ordentliche Rechtsweg beschritten wird.
Gerichtsstand ist Winterthur, Kanton Zürich, Schweiz. Der Vertrag untersteht dem materiellen Recht der Schweiz, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des Wiener Kaufrechts (CISG).
12. Allgemeine Bestimmungen
Vollständigkeit: Diese AGB zusammen mit der Auftragsbestätigung bilden die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein, bleibt der übrige Teil des Vertrags wirksam. Die ungültige Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Verzicht: Der Verzicht auf die Durchsetzung einer Bestimmung im Einzelfall begründet keinen allgemeinen Verzicht auf dieses Recht.
Abtretung: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von Pendrelm auf Dritte zu übertragen.
Mitteilungen: Rechtserhebliche Mitteilungen sind schriftlich per E-Mail oder Brief an die in der Auftragsbestätigung genannten Adressen zu richten und gelten als zugegangen, wenn sie den Empfänger tatsächlich erreicht haben.
13. Änderungen dieser AGB
Pendrelm behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden auf dieser Seite mit einem neuen Datum veröffentlicht.
Für laufende Aufträge gelten jeweils die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Kraft waren. Neue Aufträge unterliegen den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen AGB.
Es empfiehlt sich, diese Seite vor einer neuen Beauftragung zu konsultieren.
14. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Pendrelm
Untertorstrasse 14, 8400 Winterthur, Schweiz